gdpr-impressum-missing
Impressum fehlt
Deutsches Recht verlangt ein deutlich gekennzeichnetes Impressum, das von jeder Seite in höchstens zwei Klicks erreichbar ist. Fehlende oder versteckte Impressen sind ein klassisches Abmahn-Ziel.
Worum es geht
Der blueredix-Scanner hat Ihre Startseite nach einem Link mit “Impressum”, “Imprint”, “Legal notice” oder ähnlichem im Linktext oder URL-Slug durchsucht und keinen gefunden. Das deutsche Recht (DDG §5, früher TMG §5) verpflichtet jede gewerbliche Webseite zur Veröffentlichung einer klar gekennzeichneten, dauerhaft verfügbaren Anbieterkennzeichnung mit Name, Kontaktdaten und mehreren weiteren Pflichtangaben. “Leicht erkennbar” hat der Bundesgerichtshof so ausgelegt, dass das Impressum von jeder Seite in höchstens zwei Klicks erreichbar sein muss, und der Link muss offensichtlich sein, nicht in einem Untermenü versteckt.
Warum das wichtig ist
Fehlende oder versteckte Impressen gehören zu den am längsten laufenden Abmahn-Zielen im deutschen Webrecht. Die finanzielle Exposition pro Abmahnung liegt typischerweise zwischen 200 € und 1.000 €, plus eine Vertragsstrafe für künftige Verstöße. Bei Wiederholungsfällen können die Vertragsstrafenklauseln in den vier- bis fünfstelligen Bereich klettern.
Pflichtinhalte nach DDG §5 (das Gesetz erfasst nahezu alle gewerblichen Webseiten, auch Freiberufler:innen, Einzelunternehmen und Nebengewerbe):
- Name und vollständige Postanschrift. Keine Postfächer; eine echte Hausanschrift ist Pflicht.
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die E-Mail ist nicht optional, auch wenn ein Kontaktformular existiert.
- Rechtsform (GmbH, UG, GbR, einzelkaufmännisch etc.) und, sofern einschlägig, Handelsregister und HRB-Nummer.
- USt-IdNr., falls vorhanden.
- Bei reglementierten Berufen (Ärzt:innen, Anwält:innen, Steuerberater:innen, Architekt:innen etc.): zuständige Kammer, Land der berufsrechtlichen Zulassung und Verweis auf die einschlägigen Berufsordnungen.
- Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten, die über eine private Seite hinausgehen: eine inhaltlich verantwortliche Person nach Medienstaatsvertrag.
So beheben Sie das
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Eine Seite mit deutlichem URL-Pfad anlegen, etwa
/impressum/,/imprint/oder/legal-notice/. Die deutschen Varianten sind universell bekannt. -
Von jeder Seite Ihrer Webseite verlinken. Üblicher Ort: der Footer, in deutlich lesbarem Text, nicht kleiner als die umgebende Schrift. Das Verstecken in einem “Rechtliches”-Untermenü ist riskant; mehrere Gerichte haben das als Verstoß gegen die Erkennbarkeitsanforderung gewertet.
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Einen Generator nutzen, falls Sie über die exakten Formulierungen unsicher sind. Der eRecht24-Impressum-Generator ist der meistzitierte und aktualisiert sich bei Gesetzesänderungen. Auch der IHK-Impressum-Generator ist verbreitet.
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Erreichbarkeit nach der Veröffentlichung prüfen. Jede Top-Level-Seite Ihrer Sitemap öffnen und sicherstellen, dass der Link zu
/impressum/desktop ohne Scrollen sichtbar und mobil erreichbar ist.
Hinweis zur Sprache
Eine .de-Seite, die sich primär an deutschsprachige
Besucher:innen richtet, muss das Impressum auf Deutsch
veröffentlichen. Eine mehrsprachige Seite veröffentlicht ein
deutsches Impressum und eine übersetzte Fassung auf den
jeweiligen Sprach-URLs. Der blueredix-Scanner akzeptiert beide
Bezeichnungen (Impressum oder Legal notice), solange die Seite
erreichbar ist.